Förderprogramme für kommunale Beleuchtung

FÖRDERUNGEN

Förderwerkzeuge für die Lichtplanung

Straßen- und Außenbeleuchtung im öffentlichen Raum ist heute weit mehr als Infrastruktur. Sie strukturieren Sicherheitsräume, tragen zur Klimaentlastung bei und prägen das öffentliche Erscheinungsbild. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an Planung, Qualität und Nachweis.

Förderprogramme honorieren daher nicht den bloßen Austausch von Leuchtmitteln, sondern solche Projekte, die technisch innovativ, normkonform und abgesichert umsetzbar sind – eingebettet in ein kommunales Gesamtkonzept mit belastbaren Wirkungsketten.

Einzellösungen genügen nicht mehr. Bund und Länder verlangen zunehmend einen verifizierbaren Gesamtansatz. Ziel ist eine ganzheitliche Wirkung: CO₂-Einsparung, Steuerung, Lichtqualität und Einbindung in den städtischen Kontext müssen dokumentiert sein.

Traunstein Maxplatz
DAY&LIGHT Maxplatz ChristophMittermueller

Überblick über die wichtigsten Förderprogramme 2026

Die Förderung kommunaler Beleuchtung erfolgt heute hauptsächlich über ein überschaubares, aber zielgerichtetes Set an Programmen:

  • Kommunalrichtlinie (KRL) – BMUV
    Schlüsselprogramm für LED-Umrüstung und Steuerung
    Förderung von Masterplänen, Machbarkeitsstudien und adaptiven Systemen
    Förderquoten von 25–40 % (bis 55 % für finanzschwache Kommunen),
    In der Regel werden ≥ 50 % CO₂-Minderung und adaptive Steuerung gefordert. Laufzeit: bis mind. Ende 2027
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
    Förderung von Beleuchtung als Teil komplexer Gebäudesanierungen
    Fokus auf Bildungs- und Verwaltungsgebäude
    Förderquoten bis ca. 30 %, meist in Kombination mit Krediten (bzw. Tilgungszuschüssen) 
  • Neue Förderimpulse im Bereich KRITIS
    Fokus Sicherheit und Resilienz öffentlicher Beleuchtungsanlagen
    Pilotförderung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK)
    Notstromversorgung und intelligente Sicherheitsbeleuchtung
  • Förderkompass Beleuchtung
    Digitales Portal für Förderungsauswahl und Programmübersicht
    Grundlage für erste Programmsichtung und Plausibilitätsprüfung

Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus und Sportstättenförderung

Klimaschutz-Plus (neu gestartet Juli 2025, läuft bis 31.12.2026, bis 30 Mio. € 2026 verfügbar):

Ziele: CO₂-Minderung durch Sanierungen (inkl. Außenbeleuchtung/LED-Umrüstung in kommunaler Infrastruktur), Energieeffizienz, Wärmeschutz. BW-Bonus (25% zusätzlich zu BEG EM) für Gebäudehüllen und Technik.

Förderhöhe: 50 €/Tonne CO₂ eingespart (max. 30% förderfähiger Kosten, bis 200.000 €/Projekt); BW-Bonus bis 45% kombiniert; höher für finanzschwache Kommunen. Mindestzuschuss 3.000–5.000 €.

Hinweis: Anträge über L-Bank, vereinfachtes Verfahren. Explizit für Kommunen (inkl. Sportstätten).
Sportstättenförderung (WLSB-Förderung):

Ziele: LED-Außenbeleuchtung in Sportanlagen (Kommunen/Vereine), Energieeinsparung, moderne Technik.

Förderhöhe: 10–35% (bis 55% bei Innovation/Klimaschutz); höhere Quoten für finanzschwache Kommunen deine Angabe bestätigt.

Hinweis: Über Fachprogramme/Verwaltungsvereinbarungen; oft kombiniert mit Klimaschutz-Plus.
Weitere Ergänzungen aus meiner Recherche:
L-EFF (Landesförderung Energieeffizienz): Bis 40% für LED-Straßenbeleuchtung/Steuerung (läuft bis 2027).

Bundesprogramme: BMWK/NKI (25–55%) decken Lücken ab.

Bayern: Kommunales Klimaschutzprogramm

Kommunales Klimaschutzprogramm (BayStMWi-KSI):
Ziele: Energieeffiziente LED-Systeme, intelligente Steuerung, Sanierung bestehender Beleuchtungen (70–80% Energie-/CO₂-Einsparung, warmweißes Licht). Beispiele: Waldkirchen (961 Lichtpunkte), Dachau, Brunnthal, Karlsfeld dein Input.
Förderhöhe: Bis zu 40% Zuschuss, häufig kombinierbar mit Bundesförderung (KRL/NKI).

Konkrete Zahlen: Waldkirchen 74.916 € + 136.450 €; typisch Förderkennzeichen 67Kxxxxx.
Hinweis: Kostenlose Beratung und Unterstützung durch Landesenergieagentur (ZUG gGmbH); Projektträger-Struktur für einfache Anträge.

Ergänzende Programme:
Energieeinsparkonzepte (Energie-Atlas Bayern): Bis 70% Planung, 20% Investition bei 70% CO₂-Reduktion.
SportFöR: 20–55% für Sportstättenbeleuchtung.
Zusammenfassung: Bayern bietet das kompletteste Programm mit 40% Standardzuschuss + Beratung

Berlin: Kommunal geförderte Maßnahmen

Berlin hat kein explizites eigenständiges Landesprogramme für LED/Straßenbeleuchtung

Kommunal geförderte Maßnahmen (Haushalt + Sonderprogramme):
Ziele: Sanierung öffentlicher Beleuchtung (LED-Umrüstung ~225.000 Laternen), Energieeinsparung, Sicherheit. Über Bezirksbauunterhaltung und Sondervermögen Infrastruktur (2026: 79 Mio. € beantragt, davon 20 Mio. € Sondervermögen).

Explizit: 2025/26 Tausende Elektro-/Gasleuchten → LED.
Förderhöhe: Projektbezogen (keine festen %), häufig Kombination EU-/Bundes-/Landesmittel:
Haushalt: 70–79 Mio. €/Jahr für Betrieb + Investitionen.

BMWK/NKI-Kommunalrichtlinie: 25–55% Zuschuss (höher bei finanzschwachen Bezirken).

Hinweise: Fördermöglichkeiten über Energiemanagement (adaptive Steuerung), Smart-City-Initiativen (LEaD Light, EFRE) und Bezirksprogramme. Ganzjährige Anträge für Bundesförderung; Doppelhaushalt 2026/27 noch offen.

Brandenburg: RENplus (bis 2023, neue Programme in Planung)

RENplus (historisch, abgeschlossen 2023):
Ziele: Energetische Sanierungen inkl. LED-Außenbeleuchtung dein Input.
Förderhöhe: Bis 50%. Hinweis: Nachfolge durch aktuelle Pakete; prüfe Ministerien für Updates.

Aktuelle Programme (Nachfolger):
Brandenburg-Paket „Investitionen Transformation/Klimaschutz” (laufend, 2024–2026):
Ziele: LED-Straßenbeleuchtung (CO₂-Einsparung, warmweiß, Nachtabsenkung). Positivliste ohne aufwendige Anträge.
Förderhöhe: Bis 35,5 Mio. € (2024); Beispiele: Schönewalde 17.096 €, Potsdam 1 Mio. €+.
Hinweis: Explizit LED genannt; fortgeführt 2025/26.

Klimaschutzrichtlinie Landkreise (z. B. Potsdam-Mittelmark):
Ziele: LED-Umrüstung kleiner Projekte (Energie-/CO₂-Einsparung, Insektenschonung).
Förderhöhe: Projektbezogen, z. B. 10.000 € (27%) bei 37.000 € Invest (Bad Belzig).
Hinweis: Geringer Aufwand; 300.000 € Haushalt 2025.

Bundesprogramme (hoch relevant):
BMWK/NKI-Kommunalrichtlinie: 25–55% für LED-Steuerung.

Bremen: Klimaschutz- und Stadtentwicklungsprogramme

Klimaschutz- und Stadtentwicklungsprogramme:
Ziele: Ressourcenschonende/energieeffiziente Infrastruktur (Außenbeleuchtung/LED), CO₂-Reduktion, Sicherheit. Explizit: Rest-LED-Umrüstung (~33% der 67.000 Leuchten bis 2030), intelligente Steuerung.
Förderhöhe: Projektspezifisch, häufig kombinierbar mit Bundesförderungen (25–55% BMWK/NKI); Haushaltsmittel für Rückkauf (23,5 Mio. € ab 01.01.2026) + Betrieb.
Hinweis: Flexible Förderung von Einzelmaßnahmen möglich über Klimaschutz (SWB-Programm) und

Stadtentwicklung; neuer Dienstleister ab 2026.
Wichtige Eckdaten:
Abgeschlossene Projekte: 2021–2024: 19.000 Leuchten → LED, 4,8 Mio. kWh/Jahr Einsparung (BMU/NKI-finanziert).
Bundes-/EU-Kombination: BMWK/NKI (25–55%), EFRE (bis 30%) decken Restprojekte ab.

Hamburg: Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude

Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude (BUKEA-Fördermerkblatt):
Ziele: Modernisierung Gebäudetechnik inklusive Außenbeleuchtung mit Steuerung (tageslicht-/nutzungsabhängig, Präsenzmelder, Konstantlichtsteuerung). Ziel: 2035 vollständig LED (126.000 Anlagen).
Förderhöhe: Zuschüsse, projektumfang abhängig (bis 30% der Gesamtprojektkosten für LED-Leuchten/Vorschaltgeräte); kombinierbar mit Bundesförderung (BMWK/NKI 20–55%, BEG EM 15% + 5% Planung).
Hinweis: Technische Anforderungen strikt – Fachplanung/Beleuchtungskonzept erforderlich; Anträge ganzjährig über BUKEA.

Städtische LED-Modernisierung (BVM/HHLA):
Ziele: Komplette LED-Umstellung + EFR-Steuerung (bedarfsgerecht, 30% Stromreduktion). Laufend bis 2035.
Förderhöhe: Haushaltsfinanziert (keine Zuschüsse).
Zusammenfassung: Hamburg = Gebäudesanierung als Eintrittstor für Außenbeleuchtung + 2035-LED-Meisterplan.

Hessen: HessenKOM

HessenKOM (Kommunalrichtlinie Energie):
Ziele: Zuschüsse für digitale Infrastruktur und energieeffiziente Beleuchtungssysteme – LED mit intelligenter Steuerung (LoRaWAN-Sensorik, bedarfsgerecht). Beispiele: Lohfelden, Neuhof/Flieden/Kalbach (70% Energie-/CO₂-Einsparung) dein Input.
Förderhöhe: Ca. 30–40% Zuschuss (nicht rückzahlbar); kombinierbar mit KRL/Bundesförderung (bis 70% gesamt).
Hinweis: Energie- und CO₂-Nachweise erforderlich; Anträge über LEA Hessen; Mindestforderung 70% Einsparung.

Starke Heimat Hessen (Digitalisierungsprogramm):
Ziele: Smart Energy-Projekte inkl. intelligente Straßenbeleuchtung (742.500 € Neuhof-Projekt).
Förderhöhe: Projektbezogen (bis 100.000+ €).
Klimakontingent 2026:
Förderhöhe: 15 Mio. € für Klimamaßnahmen (inkl. Beleuchtung).

Zusammenfassung: HessenKOM = 30–40% Standardzuschuss für intelligente LED + Digitalfokus.

Mecklenburg-Vorpommern: KfW-Programme und Landesförderung

KfW-Programme und Landesförderung (KliSFöRLKom + EFRE):
Ziele: Verbesserung der Energieeffizienz auch bei kommunaler Beleuchtung (LED-Umrüstung, dimmbare Systeme). Beispiele: Neubukow (59.360 €), Ludwigslust (25%), Ostseebad Poel (65%).
Förderhöhe: Projektspezifisch – 25–65% Zuschüsse (Land/EFRE) + zinsvergünstigte Kredite (KfW).
Hinweis: Schwerpunkt energetische Infrastruktur-Sanierung; KfW für größere Projekte, EFRE für kleine Kommunen.

SKC 2026 + aktuelle Projekte:
Laufende LED-Umrüstungen (Schoenberger Land 2026

Niedersachsen: Sportstättenförderung und kommunale Energieeffizienz

Sportstättenförderung und kommunale Energieeffizienz (über NBank):
Ziele: LED-Beleuchtung im Rahmen von Sportstätten- oder Klimaschutzprogrammen dein Input.
Förderhöhe: Bis ca. 30% Zuschuss; Energieberatung oft Voraussetzung.
Hinweis: Förderung über NBank; typisch für Außenbeleuchtung Sportanlagen.

Kommunale LED-Projekte (laufend):
Beispiele: Hameln (2024: 122 Natriumdampflampen → LED, CO₂-/Insektenschutz).
Förderung: Projektbezogen, häufig Bundes-/EFRE-Kombination.

“Klima kommunal” Wettbewerb 2026:
Ziele: Klimaschutzprojekte inkl. Beleuchtungssanierung; 190.000 € Preisgelder.
Hinweis: Niedersächsisches Ministerium + Spitzenverbände; Anträge offen.
NGVFG Straßenbau 2026:
Förderhöhe: 60–75% (80% Radwege); 75 Mio. € verfügbar – indirekt für Beleuchtung.

Bundesprogramme:
BMWK/NKI-Kommunalrichtlinie: 25–55%.
Zusammenfassung: Niedersachsen = 30% Sportstätten + Wettbewerbe über NBank.

Nordrhein-Westfalen: Innenstadterneuerung & Klimaprojekte

Innenstadterneuerung & Klimaprojekte:
Ziele: Energetische Modernisierung und Digitalisierung von Straßenbeleuchtung – LED-Umrüstung + intelligente Steuerung (Nachtabsenkung, Bewegungsmelder, warmweiß 3000K). Beispiele: Siegen (4.786 Laternen, 793.350 €), Düsseldorf (4.000 Gaslaternen → LED), Leichlingen, Nottuln, Herten 
Förderhöhe: Variabel, projektabhängig – 25% NKI-Standard (bis 55% finanzschwache Kommunen), Städtebauförderung (302 Mio. € 2026), EFRE/JTF (43 Mio. € Schulen inkl. Außenbeleuchtung).
Hinweis: Integration in Stadtentwicklungs- und Smart-City-Maßnahmen – perfekt für

Innenstadtsanierungen + Digitalprojekte.
Kernprogramme:
Nationale Klimaschutzinitiative (NKI-Kommunalrichtlinie):
Förderhöhe: 25–55% Zuschuss; Mindestprojekt 20.000 €, 50–80% Energieeinsparung.

Städtebauförderung NRW 2026:
Förderhöhe: 302 Mio. € für 133 Projekte – inkl. Beleuchtungssanierung.
Zusammenfassung: NRW = 25–55% NKI + Stadtentwicklung.

Rheinland-Pfalz: Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)

Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS):
Ziele: Modernisierung von Straßenbeleuchtung, z. B. digitale Masttechnologien, LED-Umrüstung + adaptive Steuerung. Beispiel: Montabaur 363.000 € ZEIS-Anteil.
Förderhöhe: Bis zu 20% Zuschuss auf förderfähige Ausgaben (Mindestinvestition 50.000 €, max. 5 Mio. € Projekt).
Hinweis: Teilweise sektorübergreifende Förderungen für Infrastruktur; kombiniert mit KIPKI/NKI.

KIPKI (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz):
Förderhöhe: 30% Standard (250 Mio. € gesamt); Montabaur: 1,19 Mio. €.
Nationale Klimaschutzinitiative (NKI):
Förderhöhe: 40% Bundesförderung; Montabaur: 1,9 Mio. €.
Montabaur-Gesamtbeispiel (7.500 Laternen, 4 Mio. €):

Zusammenfassung: RLP = 86% Spitzenförderquote durch ZEIS (20%) + KIPKI (30%) + NKI (40%).

Saarland: Förderprogramm Klimabonus

Förderprogramm Klimabonus:
Ziele: Förderung klimafreundlicher Investitionen, u. a. Modernisierung der Beleuchtung (LED-Umrüstung, Steuerung). Beispiele: Saarlouis (2.955 Leuchten, 90% Energieeinsparung), Homburg (3.078 LEDs), Weiskirchen.
Förderhöhe: Bis zu 40% förderfähige Kosten, maximale Summe projektabhängig.
Hinweis: Kombination mit Bundesförderung möglich (ZEP + NKI = bis 70%).

ZEP kommunal LED (Zukunftsenergieprogramm):
Förderhöhe: 30% Standardzuschuss der Anschaffungskosten.
Hinweis: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.

Kombinationsbeispiel Homburg (3.078 Leuchten):
ZEP: 30 % (1,34 Mio. € von 4,48 Mio. € Einsparungswert)
Klimabonus: bis 40 % (zusätzlich möglich)
NKI: 28 % (Bundesanteil)

Zusammenfassung: Saarland = bis 70% Gesamtquote durch Klimabonus (40%) + ZEP (30%).

Sachsen: Sächsische Aufbaubank Kommunalinvestitionsförderung

Sächsische Aufbaubank Kommunalinvestitionsförderung:
Ziele: Energieeinsparungen und Digitalisierung kommunaler Beleuchtung – LED-Umrüstung, intelligente Steuerung (60–80% Einsparung). Leipzig/Dresden/Chemnitz-Projekte .
Förderhöhe: 25–40% Standard, bis 60% in strukturschwachen Gebieten; kombinierbar mit KRL/NKI (25–55%).

Hinweis: Regelmäßige Neuauflage über Sächsische Aufbaubank; EFRE für Digital-/Smart-City-Projekte.

Zusammenfassung: Sachsen = 25–60% flexible Förderung mit ostdeutschem Bonus.

Sachsen-Anhalt: STARK III plus EFRE

TARK III plus EFRE:
Ziele: Energetische Sanierung kommunaler Infrastruktur, inklusive Beleuchtungstechnik – LED-Umrüstung + moderne Steuerungs- und LED-Systeme (Kitas, Schulen, Sportstätten, Verwaltung).
Förderhöhe: Meist 60–80%, abhängig von Förderregion (strukturschwache Gebiete höher); 89 Mio. € Volumen.

Hinweis: Förderung moderner Steuerungssysteme (Nachtabsenkung, Präsenzmelder); Anträge IB Sachsen-Anhalt bis 30.06.2027.

Kernbeispiele:
Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ: 50.000–1 Mio. € Einzelmaßnahmen (LED als technische Anlage).
Energie-ÖFFIZIENZ Sportstätten: Außenbeleuchtung inklusive.

Zusammenfassung: Sachsen-Anhalt = 60–80% EFRE-STARK III für intelligente LED-Infrastruktur

Schleswig-Holstein: Kommunalrichtlinie und Landesprogramme

Kommunalrichtlinie und Landesprogramme:
Ziele: Ergänzung zu Bundesmitteln für lokale Energieeffizienzmaßnahmen – LED + Steuerung (Kiel: 82% Einsparung)
Förderhöhe: Je nach Kommune/Projekt individuell (NKI 25%, LEADER 80% möglich)

Hinweis: Kommunale Smart-City-Programme für Digitalisierung/Steuerung

Planung und Konzepterstellung separat fördern lassen

Kommunen mit begrenzten Haushaltsspielräumen profitieren von modularen Umsetzungen: Quartierplanung, Funktionszonen oder Prioritäten erleichtern Entscheidungsprozesse und schaffen Förderkonformität.
Dazu zählen:

  • Umsetzung in überschaubaren, voneinander abgrenzbaren Teilschritten
  • Zielgerichtete Förderanträge mit klar verteilten Budgets
  • Prioritätensetzung nach Verkehrsaufkommen, Nutzungsintensität oder Zustand
  • Steuerung der Schnittstellen mit Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit

Langfristige Planbarkeit sichert die Nachhaltigkeit.

Förderfähigkeit basiert auf einer technischen und rechtlichen Grundlage, die alle relevanten Vorgaben erfüllt:

  • DIN EN 13201 – Straßenbeleuchtung und Außenraum
  • DIN SPEC 67600 – biologische Wirkung von Licht
  • VDE 0108 – Sicherheitsbeleuchtung

Was also nachweisbar mindestens 50 % CO₂ einspart, adaptive Steuerungsfunktionen integriert,  Bestandteil eines Lichtkonzepts oder Masterplans ist, Lichtverschmutzung sowie Blend- und Streulicht vermeidet
und vollständig dokumentiert und nach Normen berechnet ist.

So entstehen belastbare, förderfähige Anträge mit hoher Erfolgschance.
DAY & LIGHT begleitet Kommunen systematisch:

  • Machbarkeitsstudien und CO₂-Nachweise erstellen
  • Planung adaptiver Lichtsteuerung mit Bewertung
  • Erstellung politischer und technischer Dokumentationen
  • Abstimmung mit Bauämtern, Energieversorgern, Stadtentwicklung
  • Ausschreibungen begleiten und Verwendungsnachweise sichern
DAY&LIGHT Maxplatz ChristophMittermueller

Zusammenfassung

Fördermittel unterstützen kommunale Beleuchtung, wenn sie als Teil eines tragfähigen Gesamtkonzeptes geplant und umgesetzt werden. Durch fundierte Normkenntnis, nachvollziehbare CO₂-Nachweise, abgestimmte Steuerungskonzepte und langfristig geplante Projektphasen entsteht die solide Basis für nachhaltige Förderfähigkeit.

DAY & LIGHT begleitet Sie professionell von der Konzeptidee bis zum erfolgreichen Abschluss – strukturiert, fachlich präzise und ganzheitlich engagiert.

Ihre kommunale Lichtplanung soll auf Förderfähigkeit geprüft oder optimiert werden? Dann melden Sie sich gerne bei uns. 

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