Was wird gefördert?
- Sanierungsmaßnahmen mit mindestens 50 % CO₂-Reduktion im Vergleich zum Bestand
- Einsatz adaptiver Steuerungstechnologien, z. B. tageszeit- oder präsenzabhängiges Dimmen
Nicht förderfähig:
- Reiner Leuchtmitteltausch ohne Steuerungstechnik
Auch förderfähig:
- Masterpläne, Potenzialanalysen, Machbarkeitsstudien als strategische Einzelmaßnahme (gemäß KRL Ziffer 4.1.x)
Förderquoten im Überblick
- 25–40 % der zuwendungsfähigen Kosten (Standard)
- Bis zu 65 % in strukturschwachen Regionen (laut GRW-Kulisse)
- Antragsberechtigt: Kommunen, Zweckverbände, gemeinnützige Träger, Contractoren
1. Förderfähigkeit frühzeitig mitdenken
Wir erstellen von Beginn an alle erforderlichen Planungsunterlagen:
CO₂-Effektnachweise
Verbrauchsprofile
Lichtberechnungen (z. B. nach DIN EN 13201)
Simulationsgrafiken und Anlagenübersichten
So wird die spätere Antragstellung erleichtert und beschleunigt.
2. Maßnahmen priorisieren und abschnittsweise umsetzen
Anstelle einer Komplettumsetzung in einem Schritt ermöglichen wir eine phasenweise Planung nach Haushaltsjahren. Das senkt die Einstiegsschwelle und erlaubt eine steigende Mittelbindung über mehrere Jahre.
3. Förderfähige Planung vorschalten
Bereits die vorbereitenden Schritte sind förderfähig:
- Bedarfsanalysen
- Konzeptentwicklung
- Licht-Masterpläne
Diese bilden die Grundlage für spätere bauliche Förderanträge – und sichern frühzeitig strategisches Budget.
4. Antrag mit vollständiger Dokumentation vorbereiten
DAY & LIGHT liefert alle Unterlagen für einen förderfähigen Antrag:
- Nachweis der CO₂-Wirkung
- Visualisierungen und Lichtsimulationen
- Dokumentation der Steuerungstechnik
- Wirtschaftlichkeitsberechnung und Haushaltsabgleich
Wichtig:
Keine Einzelmaßnahme ohne strategische Einbettung
Keine Umsetzung ohne CO₂-Wirknachweis
Kein Antrag ohne förderkonforme Planung
Kein Haushalt ohne realistische Etappierung